Wege bereiten für die nächste Generation

Erbschaftsrecht / Schenkungssteuer / Unternehmensnachfolge

Die Hauptaufgabe nach Eintreten eines Erbfalls ist es, das Erbschaftsvermögen für die Nachkommen zu sichern. Das gilt sowohl für privates als auch betriebliches Vermögen. Dabei unterliegt jeder Erwerb von Todes wegen grundsätzlich der Erbschaftssteuer. Aber es gibt vielfache Gestaltungsmöglichkeiten, Ihr gewünschtes Ziel zu erreichen. Vielleicht ist eine Zuwendung bereits zu Lebzeiten vorteilhaft, um geplante und gewünschte Ergebnisse des Erblassers zu erzielen? Aber auch eine rechtzeitig geplante Unternehmensnachfolge kann dafür sorgen, dass alles nach Ihren Vorstellungen in die Hände der nächsten Generation übergeben wird. Dazu sollten Sie mit uns sprechen, rechtzeitig, denn Steuerklassen, Freibeträge, Begünstigungen und Bewertungsansätze bieten enormes Steuersparpotential.

 

Der LBV Unternehmensverbund

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